Marktanreizprogramm für mehr Biokraftstoffeinsatz in der Landwirtschaft gefordert
[18.05.2013]
Schlepper mit Biodiesel
Reinkraftstoffe (Biodiesel, Pflanzenöl, auch E85) haben aktuell praktisch keine Marktrelevanz mehr. Noch vor wenigen Jahren wurden allein im Bereich der Nutzfahrzeuge jährlich über 1,5 Mio. t Reinkraftstoffe abgesetzt. Mit dem Auslaufen der Steuerermäßigung Ende 2012 können Biodiesel und Rapsöl als Reinkraftstoff faktisch nicht mehr vermarktet werden. Das stellt die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen (UFOP) in einer aktuellen Verbandserklärung fest.
Zudem würden diese Bio-Reinkraftstoffe durch die Doppelanrechnung von Abfällen und Reststoffen auf die Biokraftstoffquote verdrängt. Somit werde wieder mehr fossiler Kraftstoff benötigt, die Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor steigen an und die Produktion heimischer Eiweißfuttermittel als Nebenprodukt der Biokraftstoffproduktion geht zurück. Getätigte Investitionen im Bereich der dezentralen Produktion von Biokraftstoffen habe die Politik somit durch diesen förder- und steuerpolitischen Schwenk entwertet, heißt es.
Die UFOP weist jedoch darauf hin, dass es marktreife Schleppermotoren für
Pflanzenöl- bzw. Flex-Fuel gibt. Die neue Motorentechnik für Landmaschinen ermöglicht den flexiblen Einsatz von dezentral erzeugten Bio-Reinkraftstoffen. Der Landwirt wäre nicht mehr ausschließlich auf Diesel als Standardkraftstoff angewiesen, sondern kann ein wirtschaftseigenes Betriebsmittel verwenden. Mangels absehbarer Nachfrage gebe es bisher noch kein „Go“ der Hersteller für die Serienfertigung, bedauert der Verband. Auch das Antragsverfahren zur Rückerstattung der gezahlten Steuer von 45 Cent je Liter im Folgejahr sei extrem bürokratisch. Damit werde die betriebliche Liquidität der Landwirte belastet. Aus Sicht der landwirtschaftlichen Erzeuger müsse daher ein Verfahren gefunden werden, dass Bio-Reinkraftstoffe als wirtschaftseigene Betriebsmittel nicht Energie-steuerfällig werden, lautet die Empfehlung.
Entwicklung der Kraftstoffpreise
Ökonomisch gesehen ist der Einsatz von Bio-Reinkraftstoffen in der Land- und
Forstwirtschaft auch unter Einbeziehung der Agrardiesel-Erstattung kostenmäßig in etwa „pari“. Wesentliches Hindernis für die Anschaffung von Bio-Reinkraftstoff tauglichen Maschinen sind damit die derzeit noch deutlich höheren Investitionskosten, schreibt die Union weiter. Folgende Tabelle erlaubt einen Vergleich der Kraftstoffpreise (Tankstellenpreise) in der Landwirtschaft für 2012.

Ziel: Mehr Biokraftstoffe in der Landwirtschaft
Tanken
Ziel des Bundesverbandes Dezentraler Ölmühlen und Pflanzenöltechnik, des Deutschen Bauernverbandes und der Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen ist es, weitere Impulse zum Ausbau der Biokraftstoffnutzung und zur Reduzierung von Treibhausgasen zu geben. Dazu schlagen die Verbände folgende Maßnahmen vor:
1. Marktanreizprogramm: Gewährung einer Förderung für Schlepper und andere land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge, welche mit Flex-Fuel, Pflanzenöl-, B100- oder Biomethan- Betrieb verkauft oder nachgerüstet werden. Die Förderung kann als Darlehen mit Tilgungszuschuss (Vorbild KfW) bzw. als direkter Investitionszuschuss gewährt werden. Eine Finanzierung kann aus dem Energie- und Klimafonds oder über die Agrarinvestitionsförderung (ELER/GAK) erfolgen.
Als Zielgröße sollte etwa 5 Jahre lang die Anschaffung von 10.000 Schleppern gefördert werden. Dabei sind alle Biokraftstoffverwender der Land- und Forstwirtschaft wie Maschinenringe, Lohnunternehmen usw. besonders einzubeziehen. Um in einem kurzen Zeitintervall viele Neufahrzeuge mit Flex-Fuel, Pflanzenöl-, B100- und Biomethan-Betrieb zu erreichen, sollten Leasing-Varianten in der Förderung besonders berücksichtigt werden. Auch entsprechende Forstbetriebe und Lohnunternehmer usw. sollten einbezogen werden.
2. Einführung eines vereinfachten Steuerverfahrens für die in 1. genannten Nutzergruppen, die auf Pflanzenöl, B100 oder Biomethan zum Energiesteuersatz „Null“ umstellen. Dazu wird vorgeschlagen, dass Landwirte eine für den jeweiligen Betrieb limitierte Bezugsmenge zum Steuersatz „Null“ einsetzen können, die aus den nachgewiesenen Verbrauchsmengen der Vorjahre abgeleitet wird.
3. Begleitung der Markteinführung durch eine Branchenplattform unter Einbindung der Landmaschinenindustrie, einschließlich der nötigen Öffentlichkeitsarbeit, Beratung (z.B. Qualitätssicherungssysteme) usw. Hierzu sollte begleitend eine Marktstudie zur Einschätzung des Eintrittszeitraumes der für dezentrale Ölmühlen existenzsichernden Absatzmengen in die Landwirtschaft erstellt werden. In diesem Zusammenhang sind auch Brückenlösungen für die zwischenzeitliche Existenzsicherung der bestehenden Infrastruktur (Produktion und Vertrieb „Kraftstoff“, Entwicklung und Wartung „Technik“) zu entwickeln. (ad)